Die neue europäische PSA-Verordnung

Am 21. April 2018 trat die neue europäische Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Kraft. Als Anbieter von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat die Eurosafe Solutions Group stets nach der europäischen PSA-Richtlinie 89/686/EWG gearbeitet.

Diese Richtlinie schreibt vor, was PSA-Produkte erfüllen müssen. Ab dem 21. April wurde diese Richtlinie jedoch durch die neue europäische PSA-Verordnung ersetzt. Das auf die Veröffentlichung folgende Jahr ist eine Übergangsphase: PSA-Produkte, die der alten Richtlinie entsprechen, dürfen noch bis zum 21. April 2019 in Verkehr gebracht werden. EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach der Richtlinie gelten noch bis zum 21. April 2023, sofern Ihre Gültigkeit nicht vorher abläuft.

Ein großer Vorteil der neuen europäischen PSA-Verordnung: Alle EU-Mitgliedsstaaten arbeiten jetzt nach den gleichen Vorschriften für PSA-Produkte. Dies erleichtert die Lieferung eines Produkts in ganz Europa.

Wichtige Änderungen auf einen Blick:

1. Die Gültigkeit von Prüfbescheinigungen ist begrenzt

Eine EU-Baumusterprüfbescheinigung weist darauf hin, dass eine PSA die gesetzlichen europäischen Anforderungen erfüllt. Mit der alten PSA-Richtlinie gab es keine feste Gültigkeitsdauer für diese Prüfbescheinigungen. Das heißt, wenn ein Produkt getestet, zertifiziert und in den Verkehr gebracht wurde, bestand eine uneingeschränkte Gültigkeitsdauer der Baumusterprüfbescheinigung. Dies wird sich ändern: Laut der neuen PSA-Verordnung ist eine EU-Baumusterprüfbescheinigung für maximal 5 Jahre gültig. Alle 5 Jahre wird ein Produkt somit von einer Prüfstelle rezertifiziert, die dem jeweils aktuellsten Standard entspricht.

2. Bereitstellung der korrekten Informationen über die gelieferten PSA-Produkte

Persönliche Schutzausrüstungen, die auf dem Markt sind und eine CE-Kennzeichnung tragen, müssen mit einer klaren Gebrauchsanweisung (und Kennzeichnung) in der jeweiligen Landessprache des Ziellandes versehen sein.

3. Rückverfolgbarkeit von PSA

Die Persönlichen Schutzausrüstungen müssen ab dem 21. April rückverfolgbar sein, damit die Produkte im Bedarfsfall zurückgerufen werden können. Die Händler, die die PSA bereitstellen, müssen diese Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit übernehmen.

Was bedeutet das für die Eurosafe Solutions Group?

Die Eurosafe Solutions Group ist der neuen Verordnung nachgekommen und arbeitet seit geraumer Zeit nach den Anforderungen der neuen Verordnung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass wir uns um die Dokumentation für die Rückverfolgbarkeit der gelieferten PSA kümmern. Wer erhält welches PSA-Produkt und welche Seriennummer hat dieses? Wird vom Hersteller ein Fehler festgestellt, können wir durch unser Dokumentationsmanagement betroffene Produkte zurückrufen.